Eine Veränderung in der Interpretation des "Scheinselbständigkeitsgesetzes" betrifft sehr viele Menschen, die sich auf die frühere Interpretation des Gesetzes und seiner Handhabung verlassen haben. Es ist daher Unrecht, wenn Menschen im selben Gesetzeskontext verschieden behandelt werden.
Als externer Berater zum Bau von Hardware in einem deutschen Unternehmen der Telekommunikation habe ich in 2009 den Gedanken entwickelt, dass sowohl das lineare Fernsehen wie auch das Thema Video on Demand (VoD) nur zwei von drei Eckpfeilern moderner Unterhaltung sind.
Da fehlt ein Eckpfeiler: die Findeunterstützung für den Konsumenten.
Am 9. August 2013 lesen wir Meldungen (Berlin, Reuters), dass die deutsche Telekom-Industrie Konsequenzen aus den Spähaffären zieht.
Kurz zuvor hatte Edward Snowden Ausspähaktionen seitens der NSA veröffentlicht. Die Reaktion der deutschen Telekom-Industrie ist unverständlich.
Kostenreduktion 2009
Das Dokument, auf welches sich dieser kommentierende Blog stützt, habe ich nicht von einem Mitarbeiter der Deutschen Telekom erhalten. Ich habe es mir von unabhängiger Stelle besorgt und seinen Inhalt dazu verwendet, meine Verhandlungen mit der zwischengeschalteten Agentur für mich günstig zu gestalten. Das Originaldokument ist auch nicht mit einem Statusvermerk der Unfertigkeit oder einer Geheimhaltungsstufe versehen.